Allgemeine Geschäftsbedingungen
MAGIC MODELS, Ulrike Schatzl, Sendlweg 5a, 5020 Salzburg

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagentur und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1.0 Grundlagen

Die vorliegenden AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen der Agentur: Vermittlung von Fotomodellen / Mannequins / Dressmann / Künstler / Moderatoren / Komparsen / Kinder und Visagisten / Stylisten und Food Stylisten.
Casting und Ausbildung von Fotomodellen. Organisation von Veranstaltungen wie Modenschauen / Produktshows / Events / Ausstellungen / Kamparsen für Dreharbeiten usw.

2.0 BUCHUNGSBESTIMMUNGEN

2.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung sowie deren Bezahlung. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese ist Bestandteil der in der Buchungsbestätigung genannten Honorarsumme.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Model kommt auf Vermittlung der Agentur, jedoch ohne diese als Vertragspartei, direkt zwischen dem Kunden und dem Model zustande. Die Agentur erlaubt Buchungen nur im Einklang mit den österreichischen und europäischen Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, dass er die vermittelte Person nur im Rahmen von Einsätzen engagiert, die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern der Models oder anderen vermittelten Personen von der Agentur in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben.
Die Kontaktaufnahme zum Model (oder anderen vermittelten Personen) und Verhandlungen zwischen dem Kunden und dem Model (oder anderen vermittelten Personen) müssen ausschließlich über die Agentur erfolgen.

2.2 Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt europäische Zeitrechnung.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

2.3 Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

2.4 Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort der vermittelten Person möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wenn nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 2 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn absagen. Sofern kein Ersatztermin genannt wird, beträgt das Ausfallhonorar 100 % des vereinbarten Gesamthonorars. Anfallende Umbuchungsgebühren, Spesen und Reisekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

2.5 Folgebuchungen

Der Kunde schuldet die Provision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren zur Zahlung fällig.

3.0 Annullierung

Die hier angeführten Annullierungsmöglichkeiten gelten nur für die Model-Vermittlung.
Eine Festbuchung kann aus einem wichtigen Grund annulliert werden. Eine Annullierung bedarf immer der schriftlichen Form. Allfällige Schadenersatzforderungen seitens der Agentur bleiben vorbehalten.
Der Stornierende muss seine Begründung nachweisen und hat dem Betroffenen folgende Zahlung zu leisten
3 Werktage vor Arbeitstag 25% des Honorars
2 Werktage vor Arbeitstag 50% des Honorars
1 Werktag vor Arbeitstag 100% des Honorars
Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Agentur kann nicht für durch die Annullierung entstandene Kosten haftbar gemacht werden.

4.0 ARBEITSBESTIMMUNGEN

4.1 Arbeitszeit

Models können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anprobe usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde. Leistet das Model Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

4.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen

Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das Leben und die Gesundheit des Models zu schützen. Er verpflichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende Risiko-Versicherung für das Model abzuschließen. Hat der Kunde der Agentur bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt seine Leistung zu verweigern. In diesem Falle wird ein Ausfallshonorar von 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

4.3 Versicherungen / Sozialversicherunge

Sämtliche Versicherungen sind Sache des Kunden bzw. des Models. Die Agentur tritt als Vermittler zwischen Kunde und Model auf und übernimmt als solche keinerlei Haftung. Die Verpflichtung zur Zahlung von anfallenden Steuern, Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsabgaben übernimmt das Model

5.0 REKLAMATIONEN / HAFTUNG

5.1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Models

Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch das Model haftbar.
Ist ein Model wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss es gemäß Model-Vermittlungs-Vertrag unverzüglich die Agentur benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalls muss dem Kunden und der Agentur schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis). Versäumt es das Model, die Agentur innert nützlicher Frist zu benachrichtigen oder kann es den Nachweis seines Fernbleibens nicht erbringen, hat es für den Schaden aufzukommen. Die Agentur behält sich das Recht vor, das ausgefallene Model durch ein anderes, gleichwertiges Model zu ersetzen.
Bei nicht schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich, kann das Model sowie seine Agentur deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die Begründung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden

5.2 Verspätung / Nichterscheinen des Models

Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasster Zug oder Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Stundenhonorarsatzes.
Das Nichterscheinen eines Models ist der Agentur unverzüglich zu melden, um durch die Beistellung eines Ersatzmodels den Schaden zu minimieren.
Das Model hat für die aus der Verspätung resultierenden Kosten aufzukommen.
Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden

5.3 Reklamation

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

6.0 NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE

6.1 Erstnutzung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb eines Landes für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

6.2 Weiternutzung

Jede weitergehende Nutzung, sei es für weitere Länder oder Jahre, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Broschüren, Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafischen und alle digitalen Medien, sowie jede Nutzung des Modellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Agentur.
Es besteht kein Anrecht auf Exclusivität des Models ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung.
Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen durch den Kunden bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig.
Tests und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und seiner Agentur.

7.0 Fotomodellhonorar

Das Fotomodellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt. Die Bezahlung der Modelrechnung (einschließlich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinsstz von 13 % plus Spesen verrechnet.
Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Halbtags und Stundenbuchungen
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

7.1 Reisetageersatz

Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt: bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

7.2 Reisespesen

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. Bei Anreise mit eigenem KFZ wird lt. gesetzlichem KM Geld abgerechnet, es sei denn es ist anders vereinbart.

8.0 Schlussbestimmungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
3. Die Agentur schließt Vereinbarungen ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB´s ab.
4. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist für alle Parteien Salzburg, Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.a